Der eigentliche Unterschied liegt in der Weite. § 16a beschreibt die TP als Arbeit an aktuell wirksamen neurotischen Konflikten und strukturellen Störungen, § 16b die Psychoanalyse als Arbeit am neurotischen Konfliktstoff und an der zugrundeliegenden neurotischen Struktur. Das klingt nach zwei verschiedenen Konflikten, ist aber einer.
Wer sich zwischen Eigenständigkeit und der Angst, den anderen zu verlieren, aufreibt, bringt diesen Konflikt in beide Verfahren mit, und in beiden interessiert den Therapeuten, woher er kommt. Die Verfahren trennt der Ort der Bearbeitung. Die TP klärt das Muster dort, wo es heute auftritt, in der Partnerschaft oder im Beruf. Die Psychoanalyse lässt es zwischen Patient und Therapeut noch einmal entstehen und arbeitet es dort durch, während es geschieht. Das ist die größere Tiefe.
Daraus folgt das erklärte Ziel. Bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist es die Verminderung oder Beseitigung der aktuellen Störung, bei der Analyse die Umstrukturierung und Nachreifung der Persönlichkeit. Struktur meint dabei die überdauernden Muster, mit denen jemand sich zu sich selbst und zu anderen in Beziehung setzt. Die TP muss diese Muster verstehen, um die Störung einzuordnen, behandelt sie aber nur so weit, wie sie an der Störung beteiligt sind.
Wie die Analyse sie verändert, hängt davon ab, woran es fehlt. Ist ein Konflikt verdrängt, arbeitet sie mit Deutungen. Einmal verstehen ändert nichts, das Muster muss immer wieder auftauchen und immer wieder erkannt werden, und dieses Wiederholen heißt Durcharbeiten. Weil das Muster alle Beziehungen ausrichtet, verschiebt sich am Ende nicht ein Symptom, sondern der Umgang mit Menschen. Fehlt dagegen von früh an eine Fähigkeit, etwa Gefühle zu steuern oder eine Beziehung zu halten, hilft Deuten wenig. Dann trägt die Beziehung selbst. Der Therapeut übernimmt die fehlende Funktion eine Zeit lang mit, eine korrigierende Erfahrung, mit der Entwicklungsdefizite aufgefüllt werden.
Das schlägt sich in den Kontingenten nieder, die die Krankenkassen als Regelversorgung bezahlen. Für Erwachsene in Einzeltherapie liegt die Grenze bei der TP im ersten Bewilligungsschritt bei 60 Stunden, insgesamt bei 100. Die Analyse kommt auf 160, insgesamt auf 300. Für Kinder, Jugendliche und für Gruppentherapie gelten eigene Zahlen. Das „bis“ gilt unter einer Bedingung: Die Stunden 61 bis 100 setzen voraus, dass das Behandlungsziel noch nicht erreicht ist, aber in Reichweite liegt. Die Kurzzeittherapie ist für beide Verfahren gleich, je zwölf plus zwölf Stunden.
Die TP kann auch die lange Variante sein. § 16a Absatz 2 Satz 2 hält ausdrücklich fest, dass sie auch dort zur Anwendung kommt, wo eine längerfristige therapeutische Beziehung nötig ist.