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Das hängt davon ab, ob Heilkunde ausgeübt wird. Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen. Wer sie ausübt, braucht die Approbation als Psychotherapeut oder als Arzt oder eine Heilpraktikererlaubnis. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 darf diese Erlaubnis auch auf die Psychotherapie beschränkt sein. Approbation und Erlaubnis beantworten erst die erste von drei Fragen: ob jemand Heilkunde ausüben darf. Die zweite lautet, ob die Person Gestalttherapie gelernt hat, die dritte, ob die Krankenkasse zahlt. Eine eigene Seite erklärt, was ein Gestalttherapeut macht.
Außerhalb der Heilkunde braucht es keine Erlaubnis. Nach dem Psychotherapeutengesetz gehört nicht zur Psychotherapie, was nur soziale Konflikte aufarbeitet oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde hat. Beratung, Coaching und Supervision können deshalb mit dem Gestaltansatz arbeiten, solange sie keine Krankheiten feststellen, heilen oder lindern. Im Synergetik-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 stellte sich eine Methode als Ersatz für medizinische Behandlung dar. Ob sie Kranke von nötiger Behandlung abhalten konnte, beurteilte das Gericht vor allem nach den behandelten Krankheiten, den Erwartungen der Patienten und dem äußeren Eindruck der Eigendarstellung. Ein Informationsblatt, laut dem keine Heilkunde ausgeübt werde, beseitigte diese Gefahr nicht.
Den Vergleich zeigt die Seite Berater oder Heilpraktiker.
Eine Berechtigung zur heilkundlichen Tätigkeit weist für sich allein keine Ausbildung in Gestalttherapie nach. Fragen Sie deshalb zusätzlich nach der konkreten Weiterbildung, praktischen Erfahrung und den Grenzen des Angebots. Was Sie bei der Qualifikation prüfen können, steht bei den Methoden der Gestalttherapie.
Für die Heilpraktikererlaubnis dient die Überprüfung beim Gesundheitsamt laut den Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums der Gefahrenabwehr. Heilpraktiker müssen sich danach auf Tätigkeiten beschränken, die sie sicher beherrschen. Eine bestimmte Ausbildung verlangen weder die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz noch die Leitlinien. Eine Zulassungshürde und fachliche Eignung beantworten unterschiedliche Fragen.
Approbierte Psychotherapeuten bindet das Psychotherapeutengesetz an wissenschaftlich geprüfte und anerkannte Verfahren oder Methoden. Ärzte können nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2009 eine größere Therapiefreiheit beanspruchen. Für die Gestalttherapie stellte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie 2018 die Anerkennung nur für affektive Störungen bei Erwachsenen fest. Was daraus für die Behandlung folgt, sagen die genannten Gesetze nicht ausdrücklich. Nach der Musterberufsordnung, der Vorlage der Bundespsychotherapeutenkammer, dürfen Psychotherapeuten nicht behandeln, wenn sie feststellen, dass sie für die konkrete Aufgabe nicht befähigt oder nicht ausgebildet sind. Verbindlich ist die Berufsordnung der jeweiligen Landeskammer.
Jeder Nachweis beantwortet nur eine der drei Fragen.
„Gestalttherapeut“ ist keine geschützte Bezeichnung und sagt deshalb nichts über die Erlaubnis: Das Strafgesetzbuch schützt unter anderem „Psychotherapeut“. Nach § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über Befähigung, Zulassung oder Mitgliedschaften als irreführend.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Gestalttherapie nicht als ambulante Psychotherapie. Die Psychotherapie-Richtlinie nennt sie in ihrer Anlage unter den Verfahren, die keine Anwendung finden können, weil sie die Erfordernisse nicht erfüllen. Die Seite, die Gestalttherapie und Verhaltenstherapie vergleicht, erklärt auch die Kostenerstattung durch die Krankenkasse.
Ich bin approbierter Psychotherapeut. Meine Gestalt-Ausbildung habe ich von 2000 bis 2004 am Therapeutischen Institut Berlin gemacht. Mein Angebot ist psychologische Beratung online; Diagnosen und die Behandlung psychischer Erkrankungen gehören nicht dazu. Diese Beratung ersetzt keine notwendige Psychotherapie.
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Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.