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Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf Heilkunde ausüben, beschränkt auf die Psychotherapie; ein psychologischer Berater ohne Approbation oder Heilerlaubnis darf es nicht. Kein Gesetz schützt die Bezeichnung psychologischer Berater, jeder darf sie führen, solange er damit nicht täuscht, und sie sagt nichts über die Qualifikation. Der Heilpraktiker braucht dagegen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, und seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1993 darf diese Erlaubnis auf die Psychotherapie beschränkt sein. Über die gesetzliche Kasse behandeln nur Approbierte eine psychische Erkrankung; Erziehungs- und Familienberatungsstellen beraten kostenfrei.
Was jemand darf, hängt davon ab, ob die Tätigkeit Heilkunde ist. Heilkunde ist nach dem Heilpraktikergesetz jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit, die Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern soll; sie setzt eine Erlaubnis oder die Approbation voraus. Beratung, die außerhalb der Heilkunde bleibt, braucht keine Erlaubnis und steht deshalb auch dem psychologischen Berater offen. Ein eigener Artikel erklärt, worin sich Beratung und Psychotherapie unterscheiden.
| Wer | Erlaubnis | Ausbildung | Bezahlung |
|---|---|---|---|
| Psychologischer Berater | keine, solange er außerhalb der Heilkunde berät | gesetzlich nicht geregelt | privat |
| Heilpraktiker für Psychotherapie | Heilpraktikererlaubnis, auf Psychotherapie beschränkt | keine bestimmte vorgeschrieben | privat, die gesetzliche Kasse zahlt nicht |
| Approbierte Psychotherapeutin oder approbierter Psychotherapeut | Approbation | staatlich geregelt: Studium und staatliche Prüfung, nach altem Recht Studium und Ausbildung | gesetzliche Kasse, wenn zugelassen; sonst privat |
| Erziehungs- und Familienberatungsstelle | für Beratung keine Heilerlaubnis nötig | Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen sollen zusammenwirken | kostenfrei |
Eine Person kann mehrere dieser Qualifikationen besitzen und trotzdem nur Beratung anbieten; es zählt, was sie Ihnen tatsächlich anbietet. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder private Beratung noch Psychotherapie auf Grundlage einer Heilpraktikererlaubnis. Sind Sie privat versichert, fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung nach, ob sie etwas übernimmt. Wer im Kassensystem welche Erkrankungen behandelt, ordnet der Artikel über die drei Berufsgruppen ein. Preise nach Anbieter stehen auf einer eigenen Seite.
Erteilt wird die Erlaubnis meist nach einer Überprüfung beim Gesundheitsamt, teils nach Aktenlage. Die Überprüfung dient der Gefahrenabwehr. Sie soll nach den Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums (PDF-Datei) feststellen, ob die Person die Grenzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzt und bereit ist, ihr Handeln danach auszurichten. Eine bestimmte Ausbildung verlangen weder die Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz noch die Leitlinien. Die Erlaubnisprüfung bescheinigt keine einheitliche, umfassende Psychotherapieausbildung. Fragen Sie nach der konkreten therapeutischen Weiterbildung, nach Supervision und Erfahrung.
Auch die Erlaubnis selbst hat Grenzen. Die Bezeichnung „Psychotherapeut“ dürfen Heilpraktiker nicht verwenden. Verschreibungspflichtige Arzneimittel gibt es nur auf ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung, nicht vom Heilpraktiker. Heilpraktiker haben sich auf Tätigkeiten zu beschränken, die sie sicher beherrschen.
Ob § 203 des Strafgesetzbuchs gilt, hängt von der beruflichen Qualifikation und Tätigkeit ab. Eine Heilpraktikererlaubnis allein begründet diesen strafrechtlichen Schutz nicht. Bei Heilpraktikern und Beratern können zusätzliche Qualifikationen oder Tätigkeiten dafür entscheidend sein.
Die strafbewehrte Schweigepflicht nach § 203 Absatz 1 gilt unter anderem für Angehörige eines Heilberufs mit staatlich geregelter Ausbildung (darunter Approbierte), Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater in einer behördlich oder öffentlich-rechtlich anerkannten Beratungsstelle sowie staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Approbierte Psychotherapeuten sind zusätzlich nach ihrer Berufsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Verbandsregeln und Datenschutz gelten daneben und ersetzen den strafrechtlichen Schutz nicht. Die Deutsche Vereinigung für Gestalttherapie etwa verpflichtet ihre Mitglieder in ihren Ethikleitlinien zur Vertraulichkeit; das bindet nur Mitglieder. Gesundheitsdaten gelten nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung als besonders geschützt. Fragen Sie, welche Schweigepflicht gilt.
Soll eine psychische Erkrankung festgestellt oder behandelt werden, ist das Heilkunde; dafür braucht die Person eine Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis. Sind Sie gesetzlich versichert, können Sie ohne Überweisung in einer psychotherapeutischen Sprechstunde klären lassen, ob Sie eine Behandlung brauchen. Geht es um einen Konflikt oder eine andere Frage außerhalb der Heilkunde, kommt auch Beratung infrage. Bei Erziehungsfragen oder Problemen in der Familie beraten Erziehungs- und Familienberatungsstellen laut Familienportal des Bundes kostenfrei.
Eine gute persönliche Passung ist wichtig. Prüfen Sie ebenso die nachgewiesene Qualifikation, die Berechtigung zur angebotenen Leistung und die fachlichen Grenzen der Person.
Ich bin approbierter Psychotherapeut. Mein Angebot ist psychologische Beratung online; Diagnosen und die Behandlung psychischer Erkrankungen gehören nicht dazu. Diese Beratung ersetzt keine notwendige Psychotherapie.
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Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.
Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.
Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.