PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG

Psychiater oder Psychotherapeut: wer behandelt, wer berät

PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG Von Haegermann 3 Min. Lesezeit September 2026

Ein Psychiater ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er stellt Diagnosen, klärt ab, ob körperliche Ursachen hinter den Beschwerden stecken, und darf Medikamente verordnen.

Psychologischer Psychotherapeut und psychologischer Berater

Medikamente verordnen darf ein Psychologischer Psychotherapeut dagegen nicht: Er ist approbiert und behandelt Störungen mit Krankheitswert mit wissenschaftlich anerkannten Verfahren. Je nach Erkrankung und Schweregrad kann die Kombination aus beidem sinnvoll sein, Medikament und Gespräch zugleich; Psychiater und Psychotherapeut arbeiten dann zusammen. Ganz anders der psychologische Berater: Der Titel ist nicht geschützt, es gibt keine vorgeschriebene Ausbildung und keinen Krankheitsbezug. Wer tatsächlich Krankheiten behandeln will, braucht die Approbation oder eine Heilpraktikererlaubnis, für die keine Fachausbildung vorgeschrieben ist, nur eine Überprüfung der Kenntnisse. Mehr dazu steht im Beitrag zum Unterschied zwischen Beratung und Psychotherapie.

Eine Faustregel

Mein eigener Fall: Ich bin approbiert und biete Beratung durch einen Approbierten an, ohne Krankheitsbezug. Als Faustregel gilt: Die Medikamentenfrage gehört zum Psychiater, eine unklare körperliche Beteiligung klärt zuerst die Hausarztpraxis oder der Psychiater ab; was Krankheitswert hat, gehört in die Psychotherapie; und ein Anliegen ohne Krankheitsbezug, das verstanden und geklärt werden will, in die Beratung. Beratung ersetzt eine nötige Behandlung nicht.

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Was bedeutet „Erstgespräch“?

Ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch von 50 oder 90 Minuten. Wir lernen uns kennen und arbeiten bereits an Ihrem Anliegen. Sie entscheiden danach, ob Sie weitere Gespräche wünschen.

Muss ich anschließend ein Paket buchen?

Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.

Wie bereite ich mich vor?

Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.

Was regelt die Beratungsvereinbarung?

Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.