Er steht auf dem Bogen, den Sie nach der Sprechstunde bekommen.
Viele Patientinnen und Patienten suchen ihn zuerst an der falschen Stelle, etwa auf einer Überweisung zum Facharzt. Das ist verständlich, denn bei anderen Facharztgruppen läuft der Weg tatsächlich über eine Überweisung, nur eben nicht hier.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde ist der Pflichttermin, bevor eine Behandlung beginnt. Erst nach mindestens 50 Minuten davon darf grundsätzlich etwas anderes anfangen, auch die probatorischen Sitzungen. Das dürfen ein Gespräch von 50 Minuten sein oder zwei von je 25.
Es gibt Ausnahmen, und sie sind eng gefasst. Wer wegen einer psychischen Erkrankung aus dem Krankenhaus oder aus einer Reha entlassen wird, braucht weder den Bogen noch einen Code; die 116117 vermittelt dann direkt weiter. Dasselbe gilt beim Wechsel während einer laufenden Therapie.
Am Ende trägt Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut ein, ob und wie dringend eine Weiterbehandlung nötig ist. Auf dem Bogen stehen außerdem die vorläufige Einschätzung und die Empfehlung für das weitere Vorgehen, in einer für Patientinnen und Patienten verständlichen Sprache.
Die Ausfüllhilfe der KBV verlangt sogar ausdrücklich, dass die Empfehlungen mündlich erläutert werden und Sie am Ende wissen, was Ihr nächster Schritt ist. Fragen Sie also ruhig nach.
Neben diesem Bogen begegnet Ihnen im weiteren Verlauf noch ein zweites Formular, der Konsiliarbericht, meist erst vor dem eigentlichen Antrag.
Manche, etwa die KV Bayern, nennen die Sprechstunde selbst auch psychotherapeutisches Erstgespräch, gemeint ist dasselbe Gespräch.
Und wenn der Code auf einer Überweisung stehen soll?
Für eine Behandlung bei Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten gilt das nicht. Andere Fachgruppen, etwa Hautärzte oder Orthopäden, brauchen dafür eine Überweisung mit einem zwölfstelligen Code.
Die KBV nennt die Ausnahmen, für die es gar keine Überweisung braucht: Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte, Augenärzte und Gynäkologen, dazu das psychotherapeutische Erstgespräch, also die Sprechstunde.
Diese Ausnahme ist allerdings enger, als sie klingt: Ohne Code kommen Sie zu Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die Sprechstunde, für alles danach verlangt die 116117 den ausgefüllten Bogen. Wer auf einer Überweisung danach sucht, sucht am falschen Ort.
Kein Code auf dem Bogen?
Das ist oft gar kein Fehler, und es heißt vor allem nicht, dass Ihre Sache nicht eilt. Drei Gründe sind so geregelt.
Erstens: Eine Behandlung wurde nicht als zeitnah erforderlich eingestuft. Ein Dringlichkeitscode ist nicht erforderlich, das Feld bleibt dann zu Recht leer.
Zweitens: Die Behandlung findet dort statt, wo Sie gerade waren. Dann steht auf dem Bogen ein eigener Folgetermin statt eines Codes.
Drittens: Ihre Therapeutin hat die Weiterbehandlung direkt mit einer Kollegin abgesprochen oder verweist Sie an eine Beratungsstelle. Auch dafür ist das Freitextfeld da.
Bleibt der vierte Fall: Eine Weitervermittlung ist angekreuzt, aber es steht kein Code dabei. Dann rufen Sie dort an und lassen Sie ihn nachtragen. Fragen Sie konkret, ob die Weitervermittlung über die 116117 laufen soll, ob „zeitnah erforderlich“ angegeben ist und ob der Code nur nicht mitgedruckt wurde.