Brauchen Privatpatienten einen Konsiliarbericht?
Nein, nicht automatisch. Die ärztliche Abklärung vor einer Psychotherapie ist Pflicht. Das Formular, mit dem sie dokumentiert wird, ist es nicht. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heißt dieses Formular Muster 22 und ist in der Richtlinienpsychotherapie vorgeschrieben. Privatversicherte bewegen sich in einem anderen System.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) schreibt es auf seinem eigenen Patientenportal deutlich: „In der PKV gibt es kein regelhaftes oder standardisiertes Antragsverfahren für die Psychotherapie.“
Einen Konsiliarbericht, wie ihn das Kassensystem kennt, verlangt also nicht jeder Tarif. Was Ihre Versicherung an Unterlagen braucht, steht im Vertrag. Bei Beihilfeberechtigten ist es wieder anders, dort gibt es ein festes Verfahren mit eigenen Vordrucken.