Was das Kostenerstattungsverfahren für eine Psychotherapie bedeutet
Die Sprechstunde liegt hinter Ihnen, die Empfehlung für eine Psychotherapie steht schriftlich vor Ihnen, und trotzdem gibt es keinen Therapieplatz.
Das Kostenerstattungsverfahren ist der gesetzliche Notausgang aus einem überfüllten Versorgungssystem. Findet sich kein Therapieplatz bei einer Vertragspsychotherapeutin, ist das nicht das Ende der Möglichkeiten. Gesetzlich Versicherte können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Therapeuten ohne Kassenzulassung behandeln lassen und bekommen die entstandenen Kosten von ihrer Kasse zurück. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 13 Abs. 3 SGB V.
Der Gesetzestext ist kurz. Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, sind die Kosten der selbstbeschafften Leistung zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Juristen sprechen von Systemversagen. Gemeint ist damit der Versorgungsauftrag, den die gesetzliche Krankenkasse hat und im Einzelfall nicht erfüllen kann.
Der Anspruch besteht unverändert. Verändert hat sich, wie bereitwillig die Kassen ihn anerkennen.