Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt Psychotherapiekosten, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Der Psychotherapeut hat einen Kassensitz; Kassenärztliche Vereinigungen vergeben ihn und führen die Adressen. Die Diagnose hat Krankheitswert, und das Verfahren ist anerkannt. Anerkannt sind Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Analytische Psychotherapie und Systemische Therapie. Eine Überweisung vom Hausarzt brauchen Sie nicht.
In Privatpraxen kann eine Psychotherapie auch durch das Kostenerstattungsverfahren von der GKV übernommen werden.
Die psychotherapeutische Sprechstunde
Vor jeder Behandlung steht eine Sprechstunde, mindestens 25 Minuten. Sie dient der Ersteinschätzung: Liegen behandlungsbedürftige Störungen vor, welche Beschwerden stehen im Vordergrund, ist Psychotherapie die richtige Maßnahme, welches Verfahren kommt infrage. Einen Termin vereinbaren Sie direkt bei jedem Psychotherapeuten mit Kassensitz oder über die 116117.
Am Ende stellt der Psychotherapeut das Formular PTV 11 aus. Es enthält Befund und Empfehlung. Wenn eine Behandlung zeitnah erforderlich ist, steht das ebenfalls auf diesem Formular, zusammen mit einem Vermittlungscode. Dieser Code ist der Schlüssel zum nächsten Schritt.
Was passiert nach der Sprechstunde
Drei Szenarien sind möglich.
Im günstigsten Fall hat der Therapeut selbst Kapazität. Dann vereinbaren Sie direkt probatorische Sitzungen, ohne Umweg über die Terminservicestelle.
Häufiger ist das zweite Szenario: Sie bekommen ein PTV 11 mit Vermittlungscode, weil Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, der Psychotherapeut aber keinen Platz hat. Damit haben Sie einen Rechtsanspruch: die Terminservicestelle muss binnen vier Wochen eine erste probatorische Sitzung vermitteln. Passt die Chemie nicht, haben Sie Anspruch auf eine zweite Vermittlung. Mehr als zwei garantierte Vermittlungen gibt es nicht. Weitere probatorische Sitzungen vereinbaren Sie dann direkt mit den Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.
Das dritte Szenario: Der Psychotherapeut empfiehlt keine Psychotherapie. Andere Hilfen sind geeigneter: Beratung, Rehabilitation, Selbsthilfe. Welche Hilfe infrage kommt, steht in der Empfehlung. Das PTV 11 enthält in diesem Fall keinen Vermittlungscode.
Probesitzungen und Therapieantrag
Zwei bis vier probatorische Sitzungen gehen der eigentlichen Therapie voraus. Sie dienen der Diagnostik, der Planung und dem gegenseitigen Kennenlernen. Danach braucht der Psychotherapeut einen Konsiliarbericht von einer Ärztin, die körperliche Ursachen ausschließt. Erst dann geht der Antrag an die Krankenversicherung.
Bei einer Kurzzeittherapie bis 24 Sitzungen ist für die Behandlung kein Gutachten erforderlich; die Kasse antwortet binnen drei Wochen. Bei Anträgen auf Langzeittherapie beauftragt die Kasse meist einen externen Gutachter mit der Entscheidung über die Bewilligung. Die Antwortfrist beträgt bis zu fünf Wochen. Kommt keine fristgerechte Antwort, gilt die psychotherapeutische Behandlung als genehmigt.
Wenn kein PTV 11 mit Vermittlungscode vorliegt
Ohne PTV 11 oder ohne den Vermerk „zeitnah erforderlich“ ist keine Vermittlung über 116117 möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall erneut an die Praxis: Eine nachträgliche Ergänzung des Formulars kann möglich sein. Bleibt der Psychotherapeut bei seiner Einschätzung, suchen Sie selbst weiter, online, telefonisch, per Mail.
Das 116117-System
Die Terminservicestelle 116117 ist bundesweit erreichbar, telefonisch, über eterminservice.de und per App. Sie vermittelt drei Terminarten: Sprechstunde ohne Code, Akutbehandlung und probatorische Sitzung. Für die letzten beiden brauchen Sie ein PTV 11 mit Vermittlungscode. Sie können sich auch direkt an eine psychotherapeutische Praxis wenden, um eine Sprechstunde zu vereinbaren.
Im Austausch mit meinen Patienten hat sich herausgestellt, dass die Vermittler der 116 117 sehr unterschiedlich informiert sind. Es lohnt sich daher, sich erst mal über den Prozess und ihre Rechte schlau zu machen. Machen sie ja gerade.
Die garantierten Fristen: Sprechstunde binnen vier Wochen, probatorische Sitzung binnen vier Wochen, Akutbehandlung binnen zwei Wochen. Findet sich kein ambulanter Termin, muss binnen fünf Wochen ein Kliniktermin vermittelt werden.
116117 weist Ihnen einen freien Termin zu. Auf die Person hinter dem Termin haben Sie keinen Einfluss. Unter den drei Therapeutinnen, die einem dort begegnen können, ist aber meist jemand dabei, der einem gefällt.