Erstgespräch
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Ein Tiefenpsychologe führt Gespräche über aktuelle Beschwerden und sucht deren unbewusste Seite in heutigen Konflikten und Beziehungen. Gemeint sind meist Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im tiefenpsychologisch fundierten Verfahren arbeiten. Der Begriff „Tiefenpsychologe“ ist keine eigenständige staatlich geregelte Berufsqualifikation. Geschützt ist die Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, und wer Psychotherapie unter dieser Bezeichnung ausüben will, braucht nach dem Psychotherapeutengesetz die Approbation, also die staatliche Zulassung zum Beruf. Das Verfahren lernt man in einer Aus- oder Weiterbildung, zu der die eigene Selbsterfahrung gehört. Ausführlich beschreiben eigene Seiten das Verfahren und die Tiefenpsychologie als Gruppe von Denkrichtungen.
In den Gesprächen geht es um aktuelle Beschwerden, innere Konflikte und wiederkehrende Beziehungsmuster. Auch das Erleben in der Beziehung zur Therapeutin oder zum Therapeuten kann helfen, solche Muster zu verstehen. Die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt für diese Arbeit drei Begriffe. Übertragung heißt, dass frühere Beziehungsmuster in heutigen Beziehungen wieder auftauchen, auch in der therapeutischen Beziehung selbst. Gegenübertragung nennt man die Reaktionen der Therapeutin oder des Therapeuten darauf. Widerstand meint unbewusste Vorgänge, die sich der Behandlung entgegenstellen.
Wer zur Sitzung kommt, bestimmt meist das Thema. Therapeutinnen und Therapeuten fragen nach, klären, ermutigen und knüpfen an Früheres an. Vermutungen über unbewusste Zusammenhänge äußern sie oft als Frage oder Mutmaßung, damit die Person selbst darüber nachdenkt. Die Lebensgeschichte wird Thema, soweit sie an Entstehung und Fortbestehen der heutigen Beschwerden beteiligt ist. Je nachdem, was jemand braucht, kann auch Unterstützung dazugehören, etwa Entlastung und Ermutigung. Stehen jemandem grundlegende Fähigkeiten gerade nicht zur Verfügung, etwa im Umgang mit den eigenen Gefühlen oder in Beziehungen, kann die Arbeit darauf zielen, sie zu stärken. Eine Forschungsübersicht von Leichsenring und anderen (englisch) beschreibt diese stützende Seite für psychodynamische Therapien allgemein.
Üblich sind laut der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), einem Fachverband, eine oder zwei Wochenstunden im Sitzen. Die Richtlinie begrenzt die Behandlung auf höchstens drei Stunden pro Woche. Ich habe meist mit einer Stunde pro Woche gearbeitet. Heute biete ich psychologische Beratung online an. Diagnosen und die Behandlung psychischer Erkrankungen gehören nicht dazu. Diese Beratung ersetzt keine notwendige Psychotherapie.
Über eine tiefenpsychologisch fundierte Behandlung entscheiden Sie laut DGPT nach den ersten Gesprächen gemeinsam mit der Therapeutin oder dem Therapeuten. Auch die Richtlinie empfiehlt, nach Information gemeinsam über weitere Behandlungen zu entscheiden, und ob Sie einzeln oder in einer Gruppe arbeiten, wird in Absprache gewählt. In diesen ersten, den probatorischen Sitzungen geht es darum, ob die Arbeitsbeziehung trägt. Passt es nicht, sprechen Sie es an. Laut DGPT ist dafür Raum, und auch ein Wechsel ist möglich.
Nach dem Lehrbuch von Michael Ermann erkennen Therapeutinnen und Therapeuten in diesem Verfahren Eigenverantwortung und Unabhängigkeit an und fördern sie. Sucht jemand zusätzlich anderswo Hilfe, gilt das als Schritt nach vorn. Steckt darin auch Kritik an der Behandlung, sollte ihr berechtigter Anteil ausdrücklich anerkannt werden. Das Behandlungsziel bleibt begrenzt: Die aktuellen Beschwerden sollen vermindert und möglichst beseitigt werden. Eine Veränderung der Persönlichkeit ist kein ausdrückliches Ziel, nach Ermann aber eine mittelbare Wirkung jeder Psychotherapie.
Für Erwachsene in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten in der Einzeltherapie feste Stundenkontingente. Vorher finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt: Sie klären die Beschwerden und ob das Verfahren passt. Auf die Kontingente werden sie nicht angerechnet. Kurzzeittherapie 1 und Kurzzeittherapie 2 umfassen je bis zu 12 Stunden, und bewilligte Kurzzeitstunden werden auf die Langzeittherapie angerechnet. Bei der Langzeittherapie im tiefenpsychologisch fundierten Verfahren bewilligt die Krankenkasse laut Psychotherapie-Richtlinie (PDF) in einem ersten Schritt bis zu 60 Stunden, die Höchstgrenze liegt bei 100. Eine Stunde umfasst mindestens 50 Minuten, in der Kurzzeittherapie sind auch Einheiten von 25 Minuten möglich.
Praxen für dieses Verfahren nennt die Therapeutensuche der DGPT; Verzeichnisse führen auch die Kassenärztlichen Vereinigungen. In der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt der Weg in der Regel mit einer Psychotherapeutischen Sprechstunde, einem ersten Termin, der klärt, ob weitere Hilfe nötig ist. Wie Sie eine Therapeutin oder einen Therapeuten mit diesem Verfahren finden, beschreibt ein eigener Artikel.
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Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.
Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.
Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.
Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.