Fünf Felder stehen auf dem Formular, jedes mit einer eigenen Aufgabe.

Feld 1: Das Datum
Hier steht, wann die Sprechstunde stattgefunden hat: einmal 50 Minuten oder zweimal 25. Vor jeder probatorischen Sitzung, jeder Akutbehandlung und jeder Richtlinientherapie, also der eigentlichen Psychotherapie, ist das verpflichtend.
Feld 2: Der Befund
Zwei Kästchen stehen zur Auswahl. Entweder „Bei Ihnen wurden keine Anhaltspunkte für eine behandlungsbedürftige psychische Störung festgestellt“, oder „Bei Ihnen wurde(n) folgende Diagnose(n)/Verdachtsdiagnose(n) festgestellt“, mit Platz für bis zu drei ICD-10-Codes. Darunter steht eine eigene Zeile: Diagnose(n)/Verdachtsdiagnose(n), im Klartext. Der Bogen verlangt die Diagnose ausgeschrieben: Ein bloßer Buchstabencode reicht nicht.
Feld 3: Die Empfehlungen
Mehrere Kreuze sind hier möglich, die Liste ist lang: keine Maßnahme notwendig, Präventionsmaßnahme, ambulante Psychotherapie mit den vier Richtlinienverfahren (Analytische, Systemische, Tiefenpsychologisch fundierte und Verhaltenstherapie), hausärztliche Abklärung, fachärztliche Abklärung mit Fachgebiet, ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung, stationäre Behandlung, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation. Das letzte Kästchen trägt einen eigenen Wortlaut: andere Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu später mehr.
Feld 4: Ihr nächster Termin
Hier entscheidet sich, ob ein Vermittlungscode für die Psychotherapie entsteht und wie dringend die psychotherapeutische Behandlung ist. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Feld 5: Die Erklärung der Patientin oder des Patienten
Das letzte Feld gehört Ihnen: Sie entscheiden, ob Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt eine Kopie bekommt, mit Name und Adresse zum Eintragen.

Das Formular gibt es zweifach, textgleich durch Durchschrift erzeugt: Muster PTV 11a für Sie, Muster 11b für die Praxis. Die Fußzeile unterscheidet nur „Ausfertigung Patient*in“ von „Ausfertigung Therapeut*in“. Es lohnt sich, den Bogen beim Aushändigen kurz zu überfliegen. Bei einer Frage oder einem Fehler genügt ein Anruf in der Praxis, auch noch am nächsten Tag, das wird üblicherweise anstandslos korrigiert.