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PTV 11: das Formular der psychotherapeutischen Sprechstunde

PSYCHOTHERAPIE FINDEN Von Haegermann 5 Min. Lesezeit Juli 2026

Inhalt

Am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde, dem ersten Termin auf dem Weg in eine Psychotherapie, bekommen Sie ein Blatt mit mehreren Kästchen in die Hand: das Formblatt PTV 11. Amtlich heißt es „Ihre individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde„, ein bundesweit einheitliches Formblatt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Es fasst zwei Dinge auf einer Seite zusammen: den vorläufigen Befund aus dem Gespräch und die Empfehlung, wie es mit der Psychotherapie weitergehen kann.

Woher das Formular kommt

Die psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist das Gespräch, an dessen Ende das Formular entsteht. Die Psychotherapie-Vereinbarung regelt sie in Paragraf 14 Absatz 1: Sie findet „in Einheiten von mindestens 25 Minuten höchstens sechsmal, bei Kindern und Jugendlichen höchstens zehnmal je Krankheitsfall“ statt. Vor einer probatorischen Sitzung, einer Akutbehandlung oder einer Richtlinientherapie müssen davon mindestens 50 Minuten stattgefunden haben, so Absatz 3 desselben Paragrafen. Das erklärt die Praxisformel „einmal 50 oder zweimal 25 Minuten“: beide Varianten erfüllen die Vorgabe.

Die KVB Bayern nennt die psychotherapeutische Sprechstunde in ihrem eigenen Patienteninfoblatt durchgehend Erstgespräch.

Wer das Formular ausfüllt, und wer nicht

Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, die oder der das Gespräch geführt hat, füllt das Formular direkt am Ende des Termins aus.

Für Kolleginnen und Kollegen aus der Psychotherapie, die selbst ausfüllen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine eigene Ausfüllhilfe veröffentlicht.

Die fünf Felder im Einzelnen

Fünf Felder stehen auf dem Formular, jedes mit einer eigenen Aufgabe.

Patientenausfertigung des Formulars zur Psychotherapie mit allen fünf Feldern

Feld 1: Das Datum

Hier steht, wann die Sprechstunde stattgefunden hat: einmal 50 Minuten oder zweimal 25. Vor jeder probatorischen Sitzung, jeder Akutbehandlung und jeder Richtlinientherapie, also der eigentlichen Psychotherapie, ist das verpflichtend.

Feld 2: Der Befund

Zwei Kästchen stehen zur Auswahl. Entweder „Bei Ihnen wurden keine Anhaltspunkte für eine behandlungsbedürftige psychische Störung festgestellt“, oder „Bei Ihnen wurde(n) folgende Diagnose(n)/Verdachtsdiagnose(n) festgestellt“, mit Platz für bis zu drei ICD-10-Codes. Darunter steht eine eigene Zeile: Diagnose(n)/Verdachtsdiagnose(n), im Klartext. Der Bogen verlangt die Diagnose ausgeschrieben: Ein bloßer Buchstabencode reicht nicht.

Feld 3: Die Empfehlungen

Mehrere Kreuze sind hier möglich, die Liste ist lang: keine Maßnahme notwendig, Präventionsmaßnahme, ambulante Psychotherapie mit den vier Richtlinienverfahren (Analytische, Systemische, Tiefenpsychologisch fundierte und Verhaltenstherapie), hausärztliche Abklärung, fachärztliche Abklärung mit Fachgebiet, ambulante Psychotherapeutische Akutbehandlung, stationäre Behandlung, Krankenhausbehandlung, Rehabilitation. Das letzte Kästchen trägt einen eigenen Wortlaut: andere Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu später mehr.

Feld 4: Ihr nächster Termin

Hier entscheidet sich, ob ein Vermittlungscode für die Psychotherapie entsteht und wie dringend die psychotherapeutische Behandlung ist. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Feld 5: Die Erklärung der Patientin oder des Patienten

Das letzte Feld gehört Ihnen: Sie entscheiden, ob Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt eine Kopie bekommt, mit Name und Adresse zum Eintragen.

Praxisausfertigung des Formulars, textgleich mit der Patientenausfertigung

Das Formular gibt es zweifach, textgleich durch Durchschrift erzeugt: Muster PTV 11a für Sie, Muster 11b für die Praxis. Die Fußzeile unterscheidet nur „Ausfertigung Patient*in“ von „Ausfertigung Therapeut*in“. Es lohnt sich, den Bogen beim Aushändigen kurz zu überfliegen. Bei einer Frage oder einem Fehler genügt ein Anruf in der Praxis, auch noch am nächsten Tag, das wird üblicherweise anstandslos korrigiert.

Was Sie mit dem Formular tun

Das Kreuz, auf das es ankommt: zeitnah erforderlich

Erst das Kreuz bei zeitnah erforderlich öffnet den Weg zur Terminservicestelle (TSS). Ohne dieses Kreuz gibt es keinen Anspruch auf eine vermittelte probatorische Sitzung, mit ihm schon. Bei einer empfohlenen Akutbehandlung ist die Sache eindeutig geregelt: Weitervermittlung und zeitnah erforderlich müssen dort immer beide angekreuzt sein.

Vom Ausstellen des Codes bis zum tatsächlichen Termin können bis zu 35 Tage vergehen, bei einer Akutbehandlung sind es zwei Wochen. Details dazu stehen auf der Seite zum Dringlichkeitscode.

Was Sie jetzt damit machen

Legen Sie diese Information bei einer Weiterbehandlung vor. Das Blatt gehört also nicht in eine Schublade, sondern zur nächsten Praxis oder Behandlungsstelle mit.

Ist bei Feld 4 Weitervermittlung angekreuzt, gehört dazu ein Vermittlungscode. Mit diesem Code und Ihrer Versichertennummer nehmen Sie über die Rufnummer 116117 Kontakt zur TSS auf, die dann einen Platz für die empfohlene Probatorik oder Akutbehandlung sucht. Was der Code genau leisten kann und wo er an seine Grenzen kommt, steht ausführlich auf der eigenen Seite zum Vermittlungscode.

Wie lange der Bogen gültig ist

Zwei verschiedene Fristen stecken in dieser Frage. Das Formblatt selbst trägt kein Ablaufdatum: Weder die Psychotherapie-Vereinbarung noch die Ausfüllhilfe der KBV nennen eine Gültigkeitsdauer, und die Vordrucke sind seit Juli 2020 unverändert im Umlauf. Befristet ist stattdessen der Vermittlungscode für die Psychotherapie, und die Regeln dazu stehen auf der Seite zum Dringlichkeitscode.

Wo Sie das Formular herbekommen

Sie bekommen den Bogen von Ihrer Praxis. Zum Selbstausdrucken eignet er sich nicht: Die Psychotherapie-Vereinbarung verpflichtet Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausdrücklich dazu, die Formblätter der Sprechstunde bereitzuhalten. Es handelt sich um einen Zweifachsatz mit Durchschrift.

Wer trotzdem online danach sucht, findet vor allem Muster und Vorlagen kommerzieller Anbieter. Für die tatsächliche Vergabe zählt nur der Bogen aus der Praxis, in der die Sprechstunde stattgefunden hat.

Die zwölf Formblätter im Überblick

Das sogenannte PTV 11 ist eines von zwölf Formblättern, die zur Psychotherapie-Vereinbarung gehören:

  • PTV 1: Antrag auf Psychotherapie
  • PTV 2: Angaben Therapeut*in
  • PTV 3: Leitfaden zum Bericht an die Gutachterin oder den Gutachter
  • PTV 4: Auftrag zur Begutachtung
  • PTV 5: Gutachten
  • PTV 6 und PTV 7: unbesetzt
  • PTV 8: Briefumschlag für das Gutachterverfahren
  • PTV 9: unbesetzt
  • PTV 10: allgemeine Patienteninformation zur ambulanten Psychotherapie
  • PTV 12: Anzeige einer Akutbehandlung

Wenn Sie keinen Platz für eine Psychotherapie bekommen

Nicht jede Vermittlung über die TSS führt zu einem Therapieplatz. Bleibt die Suche erfolglos oder verfällt der Vermittlungscode, können Sie eine neue Vermittlung anstoßen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch das Kostenerstattungsverfahren infrage: Sie suchen selbst eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten und beantragen bei Ihrer Krankenkasse die Übernahme der Kosten. Wie das funktioniert, steht auf meiner Seite zur Kostenerstattung für Psychotherapie.

Auf dem PTV 11 gibt es außerdem das Kästchen „andere Maßnahmen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung“. Das ist kein dritter Weg zu einem Therapieplatz, sondern eine Sammelkategorie für Hilfen, die nicht zur regulären Kassenpsychotherapie gehören. Gemeint sein können zum Beispiel eine Familien-, Lebens- oder Suchtberatungsstelle, ein sozialpsychiatrischer Dienst oder eine Selbsthilfegruppe. Welche Hilfe konkret empfohlen wird, sollte im Feld „Nähere Angaben zu den Empfehlungen“ stehen.

Auch eine selbst bezahlte Psychotherapie in einer Privatpraxis findet außerhalb des Kassensystems statt. Das Kästchen allein ist jedoch weder eine Empfehlung dafür noch eine Zusage, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Wenn Sie noch offen sind, welcher Weg für Sie infrage kommt, finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten in meinem Leitfaden zur Suche nach einem Therapieplatz.

Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich eine Vorlage für das Formular?

Das Formular PTV 11 bekommen Sie von der Praxis, in der Ihre Sprechstunde stattgefunden hat. Kommerzielle Vorlagen für die Psychotherapie kursieren zwar online, zählen für die tatsächliche Vergabe aber nicht.

Wer darf das Formular ausfüllen?

Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut füllt es aus, direkt am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde. Der Hausarzt stellt es nicht aus: Wer online danach sucht, meint meist den Konsiliarbericht oder die Überweisung zur Psychotherapie.

Was mache ich mit dem Formular?

Legen Sie es bei der nächsten Praxis oder Behandlungsstelle für Ihre Psychotherapie vor, das steht so im Kopf des Bogens. Ist bei Feld 4 Weitervermittlung angekreuzt, gehört ein Vermittlungscode dazu, mit dem Sie über die 116117 einen Platz für die Psychotherapie suchen.

Wie lange ist der Bogen gültig?

Das Formblatt selbst hat kein Ablaufdatum. Befristet ist nur der Vermittlungscode für die Psychotherapie, den Sie zusammen damit bekommen können.