PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG

Wie bekomme ich einen Therapieplatz?

PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG Von Haegermann 5 Min. Lesezeit Oktober 2026

Inhalt

Für gesetzlich Versicherte beginnt der Weg meist mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Sie können Praxen direkt kontaktieren oder die Terminvermittlung der 116117 nutzen. Fragen Sie nach der Abklärung auch, wie und wann eine empfohlene Behandlung weitergehen kann. Eine Überweisung brauchen Sie dafür nicht. Das Formular PTV 11, das Sie nach der Sprechstunde bekommen, ist eine schriftliche Empfehlung; über die Richtlinientherapie, also die eigentliche Kurz- oder Langzeittherapie, entscheidet die Krankenkasse später auf Antrag.

Bei unmittelbarer Gefahr gilt in Deutschland der Notruf 112, im Ausland die örtliche Notrufnummer. Ein anonymes Gespräch bietet die Telefonseelsorge unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123, kostenfrei und Tag und Nacht. Ärztliche Hilfe außerhalb der Praxiszeiten vermittelt in Deutschland die 116117.

Noch keine Sprechstunde: der erste Termin

Den Termin vereinbaren Sie direkt bei einer Praxis oder über die 116117, telefonisch oder online. Die Sprechstunde ist Pflicht vor Akutbehandlung, probatorischen Sitzungen und Richtlinientherapie, mit Ausnahmen etwa beim Wechsel der Therapeutin oder des Therapeuten. Sie darf in einer anderen Praxis stattfinden als die spätere Behandlung, und Erstgespräche bei mehreren Therapeutinnen und Therapeuten sind erlaubt, weil es wichtig ist, dass die Chemie stimmt. Wie Sie den ersten Termin beim Psychologen bekommen, erklärt eine eigene Seite.

Die Fristen der 116117

Vermittelt die 116117 einen Termin, gelten Fristen, für die Sprechstunde ebenso wie später mit Vermittlungscode. Innerhalb einer Woche ab Ihrer Meldung muss sie einen Termin vermitteln, und der darf höchstens vier Wochen nach dieser Woche liegen, bei Akutbehandlung höchstens zwei Wochen. Laut der Patientenseite der 116117 sind das zusammen höchstens fünf Wochen, bei Akutbehandlung drei. Findet die Terminservicestelle der 116117 keinen fristgerechten Termin, muss sie innerhalb einer weiteren Woche einen ambulanten Termin im Krankenhaus anbieten. Auf eine bestimmte Therapeutin oder einen bestimmten Therapeuten besteht dabei kein Anspruch, und die Praxis muss nur in zumutbarer Entfernung liegen. Rufen Sie deshalb parallel selbst bei Praxen an.

PTV 11 in der Hand: wie es weitergeht

Was auf dem PTV 11 steht, bestimmt den nächsten Schritt. Kann die Praxis der Sprechstunde Sie selbst behandeln, geht es dort direkt weiter. Ist eine Behandlung zeitnah erforderlich, steht das mit einem Vermittlungscode auf dem PTV 11. Mit ihm vermittelt die 116117 einen Termin für eine Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen in einer anderen Praxis; laut 116117 läuft die anschließende Behandlung dort. Ist eine Psychotherapie empfohlen, aber nicht als zeitnah erforderlich vermerkt, vermittelt die 116117 keine probatorischen Sitzungen, und Sie fragen selbst bei Praxen an. Empfiehlt die Sprechstunde keine Psychotherapie, informiert die Praxis bei Bedarf über andere Hilfen, etwa Selbsthilfegruppen, Reha oder Beratungsstellen.

Die Akutbehandlung soll von akuten Beschwerden entlasten und kann direkt nach der Sprechstunde beginnen. Einen Antrag braucht sie nicht, die Praxis zeigt sie der Krankenkasse nur an, und sie umfasst bis zu 600 Minuten, zum Beispiel zwölf Sitzungen zu je 50 Minuten. Folgt später eine Kurzzeittherapie, werden diese Stunden mit ihr verrechnet.

Bei Erwachsenen finden vor einer Richtlinientherapie, auch nach einer Akutbehandlung, mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt. Sie dienen auch der Abschätzung der persönlichen Passung, also einer tragfähigen Arbeitsbeziehung zu Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Über weitere Behandlungen sollte gemeinsam mit Ihnen entschieden werden, nachdem Sie informiert wurden. Ich rate dazu, im Gespräch zu sagen, wenn es gepasst hat, und warum, um eine Beziehung aufzubauen. Hat die persönliche Passung bei der ersten vermittelten Praxis gefehlt, soll die Terminservicestelle einen weiteren Termin für probatorische Sitzungen bei einer anderen Therapeutin oder einem anderen Therapeuten vermitteln.

Nach den probatorischen Sitzungen: ärztlicher Bericht und Antrag

Vor einer Richtlinientherapie braucht die Praxis einen ärztlichen Bericht und die Genehmigung der Krankenkasse. Für den Bericht zur körperlichen Abklärung, den Konsiliarbericht, überweist die Praxis Sie spätestens nach den probatorischen Sitzungen an eine Ärztin oder einen Arzt. Die Ärztin oder der Arzt muss ihn spätestens drei Wochen nach der Untersuchung an die Praxis schicken. Er entfällt bei einer Überweisung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt und auf Empfehlung eines Krankenhauses nach einer psychiatrischen, psychosomatischen oder psychotherapeutischen Krankenhausbehandlung. Den Antrag auf Kurz- oder Langzeittherapie stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, die Praxis hilft dabei und begründet ihn. Über eine Kurzzeittherapie muss die Kasse spätestens drei Wochen nach Eingang entscheiden. Teilt sie bis dahin keine Verzögerung mit hinreichenden Gründen und einem neuen Termin mit, gilt der Antrag als genehmigt. Den Bescheid zur Kurzzeittherapie bekommen nur Sie; geben Sie ihn gleich an die Praxis weiter. Wird ein Gutachten eingeholt, etwa bei einer Langzeittherapie, hat die Kasse fünf Wochen Zeit. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen.

Weitere Anlaufstellen im Kassensystem

Die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist ein eigenes Gruppenangebot für Menschen, denen in der Sprechstunde eine Psychotherapie empfohlen wurde: bis zu viermal 100 Minuten, ohne Anzeige, Antrag und Genehmigung. Sie bereitet auf eine Gruppentherapie vor und ersetzt die probatorischen Sitzungen nicht. Psychotherapeutische Ambulanzen an Hochschulen, Krankenhäusern sowie Aus- und Weiterbildungsinstituten können Sie direkt anrufen, ohne Überweisung, und Ausbildungsambulanzen behandeln gesetzlich Versicherte. Wie Sie Praxen gezielt auswählen und anfragen, steht im Artikel darüber, wie man einen Psychotherapeuten findet.

Kostenerstattung und Selbstzahlung: vorher klären

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenerstattung für Psychotherapie in einer Privatpraxis infrage kommen. Klären Sie das vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Krankenkasse und dokumentieren Sie Ihre bisherigen Suchversuche. Eine feste dreimonatige Suchfrist steht nicht im Gesetz.

Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen, erstattet sie nach § 13 Absatz 3 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB V) die Kosten der selbst beschafften Leistung, soweit diese notwendig war. Eine erfolglose Suche allein begründet die Erstattung nicht. Erstattungsfähig ist die Behandlung bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die die Voraussetzungen für den Eintrag ins Arztregister erfüllen: Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung oder Fachkunde in einem anerkannten Verfahren. Laut der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist die Kostenerstattung der letzte Weg, wenn die Terminservicestelle weder eine Praxis noch eine Krankenhausambulanz findet. Als Belege für den Antrag auf Kostenerstattung in einer Privatpraxis nennt die BPtK das Schreiben der Terminservicestelle, eine Bescheinigung aus der Sprechstunde über dringenden Behandlungsbedarf und den Namen der Privatpraxis.

Wer selbst zahlt, wird laut der Patienteninformation der BPtK meist wie Privatversicherte behandelt. Vereinbaren Sie Art, Dauer und Kosten der Behandlung vor Beginn möglichst schriftlich. Ich halte es für sinnvoll, in sich selbst zu investieren und die Therapie notfalls selbst zu bezahlen, online oder vor Ort.

Ich biete psychologische Beratung online an. Diagnosen und die Behandlung psychischer Erkrankungen gehören nicht dazu. Diese Beratung ersetzt keine notwendige Psychotherapie.

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Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.