Was ist ein Konsiliarbericht?
Ein Konsiliarbericht ist die schriftliche Einschätzung eines Arztes, eingeholt spätestens nach den probatorischen Sitzungen und vor dem Beginn der eigentlichen Richtlinientherapie. Der amtliche Vordruck heißt Muster 22 und trägt die Überschrift „Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie“, in seiner Fassung von 2014.
Diese Seite beschreibt die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für privat Versicherte, für die Beihilfe und für Selbstzahler gelten andere Bedingungen.
Vorgeschrieben ist der Bericht für die Behandlung bei psychologischen Psychotherapeuten und bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die aktuellen Regeln nennen zusätzlich Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche. Wer bei einem ärztlichen Psychotherapeuten in Behandlung geht, braucht das Formular nicht.
Ausgestellt wird es von einem Vertragsarzt, die Psychotherapie-Richtlinie nennt ihn Konsiliararzt. Inhaltlich geht es um die Abklärung körperlicher Ursachen und um die Frage, ob eine psychiatrische Abklärung erforderlich ist.