Wer die Psychotherapie bezahlt, hängt am Richtlinienverfahren, nicht an der fachlichen Qualität.
In Deutschland gibt es vier Richtlinienverfahren: die analytische Psychotherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Für Erwachsene kam die Systemische Therapie 2020 dazu, per Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2019, für Kinder und Jugendliche zum 1. Juli 2024.
Die Gestalttherapie gehört nicht dazu. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sie nicht als Richtlinienverfahren.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat das 2018 geprüft. Im Gutachten vom 11. Juni 2018, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt am 9. Juli 2018, stellte er für Erwachsene fest: Für den Anwendungsbereich affektive Störungen kann die wissenschaftliche Anerkennung festgestellt werden. Für Kinder und Jugendliche traf das auf keinen einzigen Anwendungsbereich zu. Was das genau heißt, lohnt eine Zeile mehr, weil drei Dinge gern durcheinandergehen. Als Verfahren im Sinne des Beirats gilt sie durchaus, ihre Definition, Theorie und Behandlungsplanung erfüllen die Kriterien. Was fehlt, ist die wissenschaftliche Anerkennung in genug Anwendungsbereichen, und deshalb wurde sie nicht als Verfahren für die vertiefte Ausbildung empfohlen. Belege für mindestens zwei weitere Anwendungsbereiche fehlten, so der WBP-Vorsitzende Günter Esser in einer Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 9. Juli 2018.
Für Kinder und Jugendliche hat der Beirat 2021 noch einmal nachgeprüft. Das Nachgutachten vom 15. März 2021 kommt zum selben Ergebnis: für keinen einzigen Anwendungsbereich eine wissenschaftliche Anerkennung. Der ursprüngliche Antrag lief zeitweise gemeinsam mit dem der Arbeitsgemeinschaft Humanistische Psychotherapie, deren Gutachten vom 11. Dezember 2017 ebenfalls negativ ausfiel.
In Österreich liegt der Fall anders. Dort ist die Integrative Gestalttherapie ein staatlich anerkanntes Verfahren, geführt unter den humanistischen Richtungen in der Liste des Sozialministeriums. Anerkennung ist eben auch ein politischer Vorgang.
Praktisch heißt das für die meisten: Wer sie sucht, zahlt in Deutschland in aller Regel selbst, auch wenn psychische Störungen klar diagnostiziert sind. Ob in einer Praxis vor Ort oder bei einem Online-Psychologen per Video, macht dabei keinen Unterschied.