TP THEMEN

Tiefenpsychologie und Krankenkasse

TP THEMEN Von Haegermann 3 Min. Lesezeit Juli 2026

Ja. Die TP ist ein Richtlinienverfahren und wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert und eine Therapeutin mit Kassenzulassung.

Der Ablauf

Kurzzeittherapie und Langzeittherapie werden in unterschiedlichem Verfahren bewilligt: Zuerst die psychotherapeutische Sprechstunde, dann zwei bis vier probatorische Sitzungen, dann der Antrag. Eine Kurzzeittherapie bis 24 Stunden wird ohne Gutachten bewilligt. Für eine Langzeittherapie, 60 Stunden mit Verlängerung bis 100, ist ein Bericht an einen unabhängig bestellten Gutachter nötig, nicht an die Krankenkasse selbst.

Wenn kein Platz frei ist

Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt Sprechstundentermine. Bleibt die Suche in zumutbarer Zeit erfolglos, kann die Behandlung bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung über das Kostenerstattungsverfahren bezahlt werden.

Wenn die Kasse ablehnt

Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Ihre Therapeutin unterstützt Sie dabei.

Privatversicherte klären die Erstattung individuell mit ihrer Versicherung. Bei stationärer Behandlung gelten eigene Regeln, die von Versicherung und Kostenträger abhängen. Kosten für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung.