TP THEMEN

Tiefenpsychologie und Krankenkasse

TP THEMEN Von Haegermann 3 Min. Lesezeit Juli 2026

Ja. Die TP ist ein Richtlinienverfahren und wird von den gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert und eine Therapeutin mit Kassenzulassung.

Der Ablauf

Kurzzeittherapie und Langzeittherapie werden in unterschiedlichem Verfahren bewilligt: Zuerst die psychotherapeutische Sprechstunde, dann zwei bis vier probatorische Sitzungen, dann der Antrag. Eine Kurzzeittherapie bis 24 Stunden wird ohne Gutachten bewilligt. Für eine Langzeittherapie, 60 Stunden mit Verlängerung bis 100, ist ein Bericht an einen unabhängig bestellten Gutachter nötig, nicht an die Krankenkasse selbst.

Wenn kein Platz frei ist

Die Terminservicestelle unter 116117 vermittelt Sprechstundentermine. Bleibt die Suche in zumutbarer Zeit erfolglos, kann die Behandlung bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung über das Kostenerstattungsverfahren bezahlt werden.

Wenn die Kasse ablehnt

Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Ihre Therapeutin unterstützt Sie dabei.

Privatversicherte klären die Erstattung individuell mit ihrer Versicherung. Bei stationärer Behandlung gelten eigene Regeln, die von Versicherung und Kostenträger abhängen. Kosten für Selbstzahler richten sich nach der Gebührenordnung.

Was ich selbst anbiete, steht außerhalb des Kassensystems. Dieses Angebot ist psychologische Beratung und keine Psychotherapie. Es dient nicht der Feststellung, Heilung oder Linderung von Erkrankungen. Die Online-Beratung auf Deutsch per Video bezahlen Sie selbst, ohne Antrag oder Gutachter. Dabei schaue ich tiefenpsychologisch auf Beziehungsmuster und frühe Prägung.

Wenn Sie Interesse an psychologischer Online-Beratung haben, können Sie hier mehr erfahren. Angebot ansehen Schließen

Ohne WartelistePer VideoWeltweit auf Deutsch

Erstgespräch

50 Minuten

Wir widmen uns dem, was Sie gerade beschäftigt, und besprechen, was Ihnen weiterhelfen könnte.

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Ausführliches Erstgespräch

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Zeit, Ihre Situation in Ruhe zu schildern und an dem zu arbeiten, was Ihnen besonders wichtig ist.

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Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer berechnet.

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Einzelgespräch

1 × 50 Minuten

Ein weiterer Blick auf ein aktuelles Anliegen. Oder ein Gespräch von Zeit zu Zeit.

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Fünf Gespräche

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Ein Thema vertiefen, Erfahrungen aus dem Alltag aufgreifen und gemeinsam prüfen, was Ihnen hilft.

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Zehn Gespräche

10 × 50 Minuten

Regelmäßige Begleitung über eine längere Lebensphase, mit Raum für neue Entwicklungen.

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Die Pakete umfassen ausschließlich Gespräche von jeweils 50 Minuten. Das Erstgespräch wird separat gebucht und berechnet. Passt die Zusammenarbeit für Sie nicht, erstatte ich Ihnen den Betrag für die verbleibenden Paketgespräche.

Gut zu wissen

Ablauf, Vorbereitung und Kosten Ihrer Beratung. Mehr erfahren Schließen

Was bedeutet „Erstgespräch“?

Ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch von 50 oder 90 Minuten. Wir lernen uns kennen und arbeiten bereits an Ihrem Anliegen. Sie entscheiden danach, ob Sie weitere Gespräche wünschen.

Muss ich anschließend ein Paket buchen?

Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.

Wie bereite ich mich vor?

Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.

Was regelt die Beratungsvereinbarung?

Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.