PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG

Psychologische Beratung und Schweigepflicht: Gesetz oder Vertrag

PSYCHOLOGISCHE ONLINEBERATUNG Von Haegermann 2 Min. Lesezeit September 2026

Die Qualifikation der Person entscheidet über die Schweigepflicht. Das Wort Beratung ist zweitrangig. Die gesetzliche Schweigepflicht aus § 203 Strafgesetzbuch (StGB) hängt an der Berufsgruppe: Sie gilt für approbierte Psychotherapeuten als Heilberuf mit staatlich geregelter Ausbildung, für Berufspsychologen mit staatlich anerkanntem Abschluss, für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen und für bestimmte Berater in einer anerkannten Beratungsstelle. Wer keiner dieser Gruppen angehört, sichert Vertraulichkeit vertraglich zu.

Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren

Im Strafverfahren kommt eine dritte Stufe hinzu: das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung (StPO). Es steht Psychotherapeuten zu; ein Psychologiestudium allein begründet es nicht. In anderen Gerichtsverfahren gelten eigene Regeln.

Beratung gehört zum Beruf

Approbierte Psychotherapeuten tragen ihre Schweigepflicht in die Beratung hinein, denn Beratung gehört zum Beruf: „Zum Beruf der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gehört neben der Psychotherapie auch die Beratung, Prävention und Rehabilitation“, hält das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) fest. Die Schweigepflicht gilt deshalb auch dann, wenn keine Behandlung stattfindet. Beinahe überall wirbt der Markt mit Vertraulichkeit. Die Frage, die zählt, ist, worauf sie beruht. Meine eigene Vertraulichkeit beruht genau darauf: Ich biete Beratung unter gesetzlicher Schweigepflicht an.

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Was bedeutet „Erstgespräch“?

Ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch von 50 oder 90 Minuten. Wir lernen uns kennen und arbeiten bereits an Ihrem Anliegen. Sie entscheiden danach, ob Sie weitere Gespräche wünschen.

Muss ich anschließend ein Paket buchen?

Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.

Wie bereite ich mich vor?

Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.

Was regelt die Beratungsvereinbarung?

Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.