Gesetzlich Versicherte
Bei einer Therapeutin mit Kassenzulassung entstehen keine eigenen Kosten. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Bezahlt werden so viele Stunden, wie im Rahmen der bewilligten Kurzzeit- oder Langzeittherapie genehmigt sind.