Privatversicherte klären Umfang und Bedingungen vorab mit ihrer Versicherung, denn die Verträge unterscheiden sich erheblich.
Selbstzahler rechnen nach der Gebührenordnung ab. Für eine Einzelsitzung von mindestens 50 Minuten, Ziffer 861, gelten derzeit rund 40 Euro als Einfachsatz, 92,50 Euro als Regelsatz und bis zu 140,76 Euro als Höchstsatz. Frei verhandelbar sind die Honorare nicht. Abweichende Vereinbarungen müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich getroffen werden.
Mein eigenes Angebot ist psychologische Beratung im Videoformat, die Sie selbst bezahlen. Das ist keine Psychotherapie und dient nicht der Feststellung oder Behandlung einer Erkrankung, deshalb zahlt die Krankenkasse dafür nicht. Meine Arbeitsweise ist von einem tiefenpsychologischen Verständnis geprägt.