TP THEMEN

Tiefenpsychologie: die Kosten

TP THEMEN Von Haegermann 3 Min. Lesezeit Juli 2026

Gesetzlich Versicherte

Bei einer Therapeutin mit Kassenzulassung entstehen keine eigenen Kosten. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Bezahlt werden so viele Stunden, wie im Rahmen der bewilligten Kurzzeit- oder Langzeittherapie genehmigt sind.

Wenn kein Kassenplatz frei ist

Finden Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz, kommt das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht: Die Kasse übernimmt dann die Behandlung bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt und begründet werden. Die Kassen handhaben das unterschiedlich.

Privatversicherte und Selbstzahler

Privatversicherte klären Umfang und Bedingungen vorab mit ihrer Versicherung, denn die Verträge unterscheiden sich erheblich.

Selbstzahler rechnen nach der Gebührenordnung ab. Für eine Einzelsitzung von mindestens 50 Minuten, Ziffer 861, gelten derzeit rund 40 Euro als Einfachsatz, 92,50 Euro als Regelsatz und bis zu 140,76 Euro als Höchstsatz. Frei verhandelbar sind die Honorare nicht. Abweichende Vereinbarungen müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich getroffen werden.