TP THEMEN

Tiefenpsychologie: die Kosten

TP THEMEN Von Haegermann 3 Min. Lesezeit Juli 2026

Gesetzlich Versicherte

Bei einer Therapeutin mit Kassenzulassung entstehen keine eigenen Kosten. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Voraussetzung ist eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert. Bezahlt werden so viele Stunden, wie im Rahmen der bewilligten Kurzzeit- oder Langzeittherapie genehmigt sind.

Wenn kein Kassenplatz frei ist

Finden Sie in zumutbarer Zeit keinen Platz, kommt das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V in Betracht: Die Kasse übernimmt dann die Behandlung bei einer Therapeutin ohne Kassenzulassung. Der Antrag muss vor Behandlungsbeginn gestellt und begründet werden. Die Kassen handhaben das unterschiedlich.

Privatversicherte und Selbstzahler

Privatversicherte klären Umfang und Bedingungen vorab mit ihrer Versicherung, denn die Verträge unterscheiden sich erheblich.

Selbstzahler rechnen nach der Gebührenordnung ab. Für eine Einzelsitzung von mindestens 50 Minuten, Ziffer 861, gelten derzeit rund 40 Euro als Einfachsatz, 92,50 Euro als Regelsatz und bis zu 140,76 Euro als Höchstsatz. Frei verhandelbar sind die Honorare nicht. Abweichende Vereinbarungen müssen vor Behandlungsbeginn schriftlich getroffen werden.

Mein eigenes Angebot ist psychologische Beratung im Videoformat, die Sie selbst bezahlen. Das ist keine Psychotherapie und dient nicht der Feststellung oder Behandlung einer Erkrankung, deshalb zahlt die Krankenkasse dafür nicht. Meine Arbeitsweise ist von einem tiefenpsychologischen Verständnis geprägt.

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Gut zu wissen

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Was bedeutet „Erstgespräch“?

Ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch von 50 oder 90 Minuten. Wir lernen uns kennen und arbeiten bereits an Ihrem Anliegen. Sie entscheiden danach, ob Sie weitere Gespräche wünschen.

Muss ich anschließend ein Paket buchen?

Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.

Wie bereite ich mich vor?

Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.

Was regelt die Beratungsvereinbarung?

Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.