TIEFENPSYCHOLOGISCH FUNDIERTE PSYCHOTHERAPIE-THEMEN

Wer darf Tiefenpsychologie machen?

TIEFENPSYCHOLOGISCH FUNDIERTE PSYCHOTHERAPIE-THEMEN Von Aris Hägermann 1 Min. Lesezeit November 2026

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie dürfen Ärzte und approbierte Psychotherapeuten anbieten, die in diesem Verfahren aus- oder weitergebildet sind. Wenn sie zur Kassenversorgung zugelassen, ermächtigt oder dort angestellt sind, geht das auch über die gesetzliche Krankenkasse. Für die Kasse braucht, wer nach altem Recht regulär approbiert ist, die vertiefte Ausbildung im Verfahren, wer nach dem seit September 2020 geltenden Gesetz approbiert ist, eine Weiterbildung darin. Ärzte brauchen dafür eine Weiterbildung im Verfahren und bei Erwachsenen den Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, für Psychiatrie und Psychotherapie oder die Zusatzbezeichnung Psychotherapie, bei Kindern und Jugendlichen den Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder als Kinderarzt diese Zusatzbezeichnung. Daneben gibt es Heilpraktiker mit einer auf Psychotherapie beschränkten Erlaubnis. Sie dürfen heilkundlich psychotherapeutisch arbeiten, sich aber nicht Psychotherapeut nennen und nicht mit der gesetzlichen Kasse abrechnen. Bei jedem Angebot können Sie fragen, welche Approbation oder Erlaubnis dahintersteht und in welchem Verfahren die Ausbildung stattfand.

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Gut zu wissen

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Was bedeutet „Erstgespräch“?

Ein kostenpflichtiges Beratungsgespräch von 50 oder 90 Minuten. Wir lernen uns kennen und arbeiten bereits an Ihrem Anliegen. Sie entscheiden danach, ob Sie weitere Gespräche wünschen.

Muss ich anschließend ein Paket buchen?

Sie können es bei einem einzelnen Gespräch belassen oder weitere Termine einzeln buchen. Ein Paket ist eine zusätzliche Möglichkeit, wenn Sie sich für mehrere Gespräche entschieden haben.

Wie bereite ich mich vor?

Sie müssen nichts ausformulieren. Wenn Sie möchten, notieren Sie, was Sie beschäftigt und was Sie sich vom Gespräch wünschen. Für den Videoanruf brauchen Sie einen ungestörten Ort, eine stabile Internetverbindung sowie Kamera und Mikrofon.

Was regelt die Beratungsvereinbarung?

Vor dem ersten kostenpflichtigen Gespräch erhalten Sie die Informationen zu Leistung, Honorar, Zahlung, Terminabsagen und Vertraulichkeit, dazu den Umgang mit persönlichen Daten und die Beendigung der Zusammenarbeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die Beratung ist ein Angebot für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Eine Abrechnung über die Krankenversicherung biete ich dafür nicht an.